Im Allgemeinen ist der Pflichtteil zwar obligatorisch, jedoch sieht das Gesetz bestimmte Ursachen und Gründe vor, unter denen die Enterbung eines Vermächtnisnehmers möglich ist.
Eine Enterbung muss per notariellem Dokument erfolgen. Das geschieht in der Regel im Testament unter Angabe des Grundes.
Wenn ein Vermächtnisnehmer eine Enterbung als unrechtmäßig erachtet, kann er diesbezüglich eine gerichtliche Klage einreichen. Dann gründet sich der Prozess auf die von den einzelnen Seiten vorgelegten Beweise und endet mit einem Urteil, gegen das sich Berufung beim Provinzgericht einlegen lässt. Auch das Einlegen eines Rechtsmittels (Kassationsbeschwerde) beim Obersten Gericht von Katalonien ist möglich, sofern die diesbezüglichen Anforderungen erfüllt sind.
Gabarró Advocats -Herències- berät Sie, wenn es um eine Enterbung geht, sei es, um sie im Testament zu verankern, oder auch zur Verteidigung eines Erben oder Vermächtnisnehmers. Somit untersuchen und kennen wir beide Perspektiven. Dann vertreten wir Ihre Interessen in Verhandlungen und/oder vor Gericht.