Erbschafts-Vereinbarungen sind Testamenten gleichgestellt, denn sie enthalten den Willen von Personen über die Regelung bestimmter Fragen nach ihrem Tod.
Eine solche Vereinbarung ist dann eine gute Lösung, wenn man davon überzeugt ist, dass der darin festgehaltene Wille sich nicht verändern wird, denn zu ihrer Änderung sind die Unterschriften aller Beteiligten erforderlich.
Die durch eine solche Vereinbarung erzielte Festlegung hat zwei Seiten, sozusagen Licht und Schatten, und es ist im Einzelfall zu bewerten, ob und in welchem Umfang sie empfehlenswert ist – für das gesamte Eigentum oder nur für bestimmte Güter.
Gabarró Advocats -Herències- erörtert sorgfältig, ausgehend von Ihrem Willen und Ihrer Situation, ob eine Erbschafts-Vereinbarung eine angemessene Lösung ist.