Um eine Erbschaft annehmen zu können, sind folgende Dokumente zu beantragen und zu erhalten:
- Sterbeurkunde, ausgestellt vom Standesamt am Sterbeort.
- Zertifikat über den Letzten Willen, ausgestellt vom zuständigen Amt oder Register – in Spanien ist es das Registro General de Actos de Últimas Voluntades. Dort ist festgehalten, ob der/die Verstorbene ein Testament hinterlassen hat.
- Zertifikate über Lebensversicherungen, ausgestellt vom eben im vorherigen Punkt genannten Register.
- Beglaubigte Kopie des Testaments, sofern vorhanden. Dieses Dokument ist beim Notar zu beantragen, der das Testament beglaubigte oder über das entsprechende Protokoll verfügt (Notar oder Notarkammer).
- Zertifikate über Salden und Kontostände zum Todeszeitpunkt, erstellt von den Banken, bei welchen der Verstorbene Guthaben und/oder Schulden hatte.
- Notas simples: die offiziellen Auszüge aus den Grundbuchämtern (Registros de la Propiedad) über die Immobilien des Verstorbenen.
Bei Gabarró Advocats -Herències- beraten wir Sie und besorgen die erforderlichen Dokumente, damit Sie Ihre Erbschaft annehmen können.