Obschon der Pflichtteil in Katalonien ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht ist, kann der Erblasser in bestimmten, gesetzlich umrissenen Fällen seine Vermächtnisnehmer enterben (Eltern können ihre Kinder und/oder Enkelkinder enterben und Kinder können umgekehrt ihre Eltern enterben).
Wenn ein Vermächtnisnehmer eine Enterbung als unrechtmäßig erachtet, kann er diesbezüglich eine gerichtliche Klage anstrengen. Dabei muss dann der betreffende Erbe die Rechtmäßigkeit dieser Enterbung nachweisen.
Vier Jahre nach dem Tod des Erblassers verfällt die Möglichkeit, eine derartige Klage einzureichen.
Die Prozessabteilung von Gabarró Advocats –Herències- untersucht die Erfolgsaussichten einer Klage bezüglich einer unrechtmäßigen Enterbung. Wir verteidigen vor Gericht sowohl Vermächtnisnehmer, die erachten, dass es sich um eine unrechtmäßige Enterbung handelt, als auch Erben, die aufgrund einer Klage nachweisen müssen, dass die Voraussetzungen gegeben sind, um die Enterbung eines Vermächtnisnehmers aufrechtzuerhalten.