Falls die Erben keine Übereinkunft über die Aufteilung des Erbguts erzielen, ist ein Gerichtsverfahren zur Nachlassverteilung erforderlich. Bei der Einleitung eines derartigen Verfahrens beim Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Klägers lässt sich diesbezüglich ein/e Verwalter/in beantragen. Zusammengefasst beinhaltet ein Verfahren dieser Art folgende Phasen:
- Erstellen eines Nachlassinventars (Nachlassverzeichnisses)
Nicht immer besteht Einvernehmen über alle zu einem Nachlass gehörenden Güter und Anrechte, so unter anderem bei fiktiven Kaufverträgen oder beim Vermächtnis von Gütern, die nicht zum Eigentum des Erlassers zählen (in Spanien ein legado de cosa ajena).
Falls kein Einvernehmen besteht, erfolgt ein Prozess, aus dem ein gerichtliches Urteil hervorgeht, gegen das sich Berufung beim Provinzgericht einlegen lässt. Auch das Einlegen eines Rechtsmittels (Kassationsbeschwerde) beim Obersten Gericht von Katalonien ist möglich, sofern die diesbezüglichen Anforderungen erfüllt sind.
- Ernennung von Sachverständigen
Das Gericht ernennt unabhängige Sachverständige, welche die Güter und Rechte des Erbes bewerten.
- Ernennung eines Testamentsvollstreckers
Ein vom Gericht ernannter Testamentsvollstrecker verfasst das Dokument über die Nachlassverteilung und stellt Pakete aus Gütern vergleichbarer Eigenschaften zusammen. Dabei versucht er, unteilbare Güter unter Vermeidung gemeinsamen Besitzes an je eine Person zuzuteilen, und legt nötigenfalls diesbezügliche Kompensationen fest.
- Der Richter hat die Befugnis, dieses Aufteilungsdokument anzunehmen oder abzulehnen, doch seine Entscheidung lässt sich anfechten.
In diesem Szenario sind die Kosten und der Zeitbedarf höher als bei Verhandlungen. Jedoch eröffnet der gerichtliche Weg in bestimmten Fällen die Lösung und den Ausweg aus mitunter unhaltbaren Situationen hinsichtlich der Nachlassverwaltung und der Beziehungen zwischen den Erben.
Gabarró Advocats -Herències- verfügt über eine auf Gerichtsverfahren in Erbschaftssachen spezialisierte Abteilung. So vertreten wir Ihre Interessen in allen gerichtlichen Instanzen, auch bis hin zum Obersten Gericht von Katalonien.