In bestimmten Fällen ist es ratsam, im Testament einen Testamentsvollstrecker zu ernennen. Diese Person kümmert sich um die Übergabe der Güter. Es ist auch möglich, ihm/ihr die Befugnis zu erteilen, die Güter aufzuteilen, Pflichtteile auszuzahlen, Schulden und Steuern zu begleichen und die vom Erblasser festgelegten besonderen Funktionen auszuführen. Außerdem darf er/sie das Testament auslegen, d. h. interpretieren, falls erforderlich.
Gewöhnlich ernennt der Erblasser eine Person seines/ihres Vertrauens und/oder eine mit dieser Materie vertraute Fachkraft. In jedem Fall ist es empfehlenswert, die Bezüge (Vergütungen) dieser Person vorzugeben.
Bei Gabarró Advocats -Herències- beraten wir Sie über die Testamentsvollstreckung. Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, unsere Anwälte für diese Aufgabe vorzubestimmen; sie sind Fachkundig und kennen den Willen des Erblassers.