Der „klassische“ Grund für den Verzicht auf eine Erbschaft liegt vor, wenn die Schulden und Kosten höher sind als der Wert des Nachlasses.
Hierbei sind jedoch drei Punkte zu beachten:
- Der Verzicht auf eine Erbschaft muss notariell erfolgen.
- Wenn über die Höhe der mit einer Erbschaft verbundenen Schulden Zweifel bestehen, ist es empfehlenswert, aus Vorsicht die Einrichtung eines Nachlassinventars zu beantragen. Auf diese Weise dient das Erbgut zur Begleichung der vorliegenden Schulden, aber ohne das Privatvermögen des Erben anzutasten. Somit handelt sich um eine Art Haftungsbeschränkung für den Erben.
- In der Regel bedeutet der Verzicht auf eine Erbschaft oder ein Vermächtnis eine Steuerersparnis, die es abzuwägen gilt, bevor man sich für die Annahme oder Ablehnung entscheidet.
Bei Gabarró Advocats -Herències- beraten wir Sie und untersuchen den möglichen Verzicht auf eine Erbschaft sowie einen eventuell notwendigen Antrag auf Erbschaft mit Nachlassinventar und die Auswirkungen jeder Option in Ihrem Fall. Gegebenenfalls empfehlen wir den Verzicht, falls die Schulden den Wert des Nachlasses übersteigen.